Nutzerordnung


  1. Nutzungsberechtigung
  2. Die Nutzung des Schulnetzes dient vorrangig schulischen Zwecken. Die Geräte und Dienste dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden: es darf werder gespielt werden, noch darf durch private Aktivitäten die Arbeit anderer Nutzer des Schulnetzes behindert werden.
  3. Nutzungsberechtigt sind Angehörige und Schüler/innen des Gymnasiums Goch im Rahmen der Durchführung des Unterrichts oder der Arbeitsgemeinschaften. Darüberhinaus kann ein individuelles Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber trifft der verantwortliche Systembetreuer.
  4. Alle Schüler können selbständig während der üblichen Öffnungszeiten der Schule an den Computern im öffentlichen Bereich arbeiten.
  5. Die Nutzerordnung ist für alle Benutzer des Schulnetzes verbindlich. Über Änderungen dieser Nutzerordnung muss jeder Benutzer sich selbst informieren. Ein aktuelle Ausgabe liegt auf den Internetseiten der Schule.
  6. Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen des Gymnasiums Goch einzugehen (z.B. Bestellung von Artikeln über das Internet) - oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.


  7. Verhalten in Räumen mit Schülerarbeitsplätzen
  8. An den einzelnen Geräten des SchulNet arbeiten täglich die unterschiedlichsten Personen. Jeder Nutzungsberechtigte erwartet, mit der gewohnten Technik in gewohnter Art und Weise arbeiten zu können. Jeder noch so gut gemeinte Eingriff stellt in erster Linie eine Veränderung dar, die das Ausüben erlernter Tätigkeiten behindert und somit störend wirkt.
  9. Das Einnehmen von Speisen und Getränken in Räumen, die mit Schülerarbeitsplätzen ausgestattet sind, ist nicht gestattet. An den Rechnern der Cafeteria und im Oberstufenaufenthaltsraum darf weder gegessen noch getrunken werden.
  10. Die Bedienung der Hard- und Software hat fachgerecht zu erfolgen.
  11. Beim Kopieren von Daten sind Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes und des Urheberrechts strengstens zu beachten.
  12. Veränderungen der Hardwareausstattung und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sind grundsätzlich untersagt.
  13. Das Kopieren von System- oder Programmdateien im SchulNet ist nicht gestattet. Ausgenommen davon ist eine Übertragung von persönlichen Daten zwischen eigenen Datenträgern und dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk.
  14. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf eigenen Datenträgern oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden.
  15. Datenträger müssen frei von Computerviren sein. Im Zweifelsfalle ist der Datenträger mit einem Virenscanner zu überprüfen.
  16. Das Starten von eigenen (d.h. rechtmäßig erworbenen oder selbstgefertigten) Programmen sowie das Benutzen der Drucker bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Systembetreuers oder einer anderen sachkundigen Lehrkraft.
  17. Die Rechner dürfen nicht zu kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken genutzt werden.
  18. Beim Auftreten von Funktionsstörungen sind diese persönlich sofort dem Systembetreuer oder dem Sekretariat zu übermitteln.
  19. Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden ist der Verursacher verantwortlich.


  20. Zugang zum Computerraum
  21. Weisungsberechtigt sind die unterrichtsdurchführenden Fachlehrer. Außerhalb des Unterrichts kann der Netzwerkadministrator das Weisungsrecht ausgewählten Personen übertragen.
  22. Innerhalb der Räume ist den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen Folge zu leisten.
  23. Ein Raumplan koordiniert die Zeiten.
  24. Soweit keine stundenplanmäßige Belegung durch Klassen oder Kurse erfolgt ist, stehen die Räume für spontane Projekte von Klassen und Kursen zur Verfügung. Hierbei ist der Belegungsplan zu beachten. Änderungen sind im Einvernehmen mit den Leitern der eingetragenen Kursen möglich.
  25. Schüler benutzen nur unter Aufsicht den Raum.


  26. Benutzung des Netzwerkes
  27. Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich im Netzwerk anzumelden.
  28. Das Anmelden im Netzwerk (einloggen) ist nur unter dem ihm zugewiesenen Nutzernamen und Passwort gestattet. Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität (Login-Kennzeichen) ablaufen, voll verantwortlich und trägt ggf. die rechtlichen Konsequenzen.
  29. Das Ausspähen und Weitergeben von Passwörtern ist nicht gestattet.
  30. Beim Hochfahren automatisch geladene Programme dürfen nicht deaktiviert oder entladen werden.
  31. Remote-Vorgänge der Systemadministration dürfen nicht unterbrochen werden.
  32. Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist aus Sicherheitsgründen durch diesen niemals unbeaufsichtigt zu lassen.
  33. Nach dem Beenden der Nutzung hat sich der Nutzer im Netzwerk abzumelden (ausloggen).


  34. Datenschutz und Datensicherheit
  35. Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung stehende Software ist Eigentum des Herstellers. Das Gymnasium Goch ist berechtigt, diese Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche oder parteipolitische Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet.
  36. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten unterliegen dem Zugriff des Systembetreuers oder Kurslehrers.
  37. Jegliches manipulatives Umgehen der Sicherungsvorkehrungen (z.B. "Hacken") ist untersagt.
  38. Für Backups der persönlichen Daten sind die Benutzer selbst verantwortlich.
  39. Der Serverraum ist der Systembetreuung vorbehalten und darf von anderen Personen nicht genutzt werden.
  40. Im Netzwerk sind der Systembereich sowie die persönlichen Arbeitsbereiche durch Passwörter gegen unbefugten Zugriff gesichert. Im Interesse eines wirksamen Schutzes gegen solche Zugriffe sollten die Passwörter sinnvoll gewählt und öfter gewechselt werden.
  41. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber dem Gymnasium Goch besteht nicht.


  42. Zuwiderhandlungen
  43. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netzwerk kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
  44. Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netzwerk und die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
  45. Insbesondere ein Mißbrauch des Internet- oder Mail-Zugangs kann schwere disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.


  46. Nutzung der Datenkommunikationsmöglichkeiten (E-Mail, Internet)
  47. Netiquette
    Die Netiquette (von "Net-Etikette") ist der Knigge im Bereich der Datenkommunikation und enthält Grundregeln zum Umgang mit anderen Netzteilnehmern. Sie verbietet unter anderem persönliche Beleidigung und grobe Verletzung religiöser, weltanschaulicher oder auch ethischer Empfindungen anderer Netzteilnehmer, kommerzielle oder politische Werbung, rassistische und faschistische Äußerungen, Aufforderungen zu Gewalttaten und kriminellen Delikten.
  48. Nutzung von Informationen aus dem Internet
    Die bereitgestellten Informationen können bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung keiner hausinternen Selektion unterworfen werden. Sie entstammen weltweit verteilten Quellen und werden durch technisch, nicht inhaltlich, bedingte Vorgänge verbreitet. Sollte sich irgend jemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muß er diesen Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Das Gymnasium Goch ist in keiner Weise für den Inhalt der über ihren Internet-Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich.
  49. Versenden von Informationen in das Internet
    Werden Informationen über das Internet versandt, geschieht dies unter der Domain des Gymnasiums Goch. Jede versandte Information kann deshalb durch die Allgemeinheit der Datenkommunikationsnutzer und -betreiber unmittelbar oder mittelbar mit dem Gymnasium Goch in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Datenkommunikationszugang des Gymnasiums Goch zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Einrichtung in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen. .
  50. Erzeugen von unnötigem Traffic
    Der gesamte Datentransfer wird über einen eigenen Datenanschluss abgewickelt. Um die Netzlast im erträglichen Rahmen zu halten, ist deshalb die Verursachung von unnötigem Datentransfer (Traffic) zu unterlassen. Unnötiger Traffic durch Laden von Videos oder Audio-Dateien aus dem Internet ist, wenn möglich, genauso zu vermeiden, da dies die Geschwindigkeit auch für die anderen Netzteilnehmer im Hause negativ beeinflußt!
  51. Datenschutz
    Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. Die Bereitstellung jedweder Information im Internet auf jedwede Art und Weise kommt damit einer Öffentlichmachung gleich. Es besteht daher kein Rechtsanspruch gegenüber dem Gymnasiums Goch auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen.
    Der Systembetreuer behält sich das Recht vor, die technischen Daten von LOG-Protokollen auszuwerten.
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  52. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber dem Gymnasiums Goch besteht nicht.
  53. Verbotene Nutzung
    Jeder Benutzer verpflichtet sich, keine Software, Dateien, Informationen, Kommunikationen oder andere Inhalte im Netz beizutragen (hochzuladen), zu senden oder anderweitig zu veröffentlichen bzw. im Netz zu suchen, oder auszuführen, die folgende Bedingungen erfüllen:
    1. Verletzung oder Beeinträchtigung der Rechte Dritter;
    2. Material, das nach den Umständen und der Einschätzung der Systembetreuung nach besten Wissen und Gewissen geeignet ist, vom gewünschten Empfänger oder Ziel als diffamierend, täuschend, mißverständlich, beleidigend, lästerlich, widerlich, anstößig oder unangemessen interpretiert zu werden;
    3. Bedrohung oder Verunsicherung Dritter;
    4. Beeinträchtigung der Leistung oder Verfügbarkeit unserer technischen Ressourcen;
    5. Daten oder Komponenten mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder sonstigen schadensverursachenden Inhalten;
    6. Werbung, Bekanntmachung oder Angebote für Güter oder Dienste aus kommerziellen oder parteipolitischen Gründen, die von der Systembetreuung nicht genehmigt wurden.
    7. Ausführung von Spielen - weder als online-Spiele, noch als heruntergeladene / installierte Programme
  54. Der InterNet-Server Limes wie auch der SchulNet-Server srv01 protokollieren die "Surfspuren" jedes Users, so dass im Verdachtsfalle nachgeforscht werden kann, wer welche Seiten geladen hat.